Buchberechtigter

Buchberechtigter
Buchberechtigter,
 
derjenige, der im Grundbuch als Inhaber eines Rechts an dem Grundstück (z. B. als Eigentümer) eingetragen ist (formell Berechtigter). Ist der Buchberechtigte in Wirklichkeit (materiellrechtlich) nicht der Berechtigte, so droht dem wirklich Berechtigten bei Verfügungen des Buchberechtigten über das Grundstück die Gefahr des Rechtsverlustes. Der wirklich Berechtigte kann daher vom Buchberechtigten die Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs verlangen (§ 894 BGB).

Universal-Lexikon. 2012.

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